Überwachungspolitik

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VORSCHRIFTEN FÜR DIE NUTZUNG DES ÜBERWACHUNGSSYSTEMS BEI UNISYSTEM Sp. z o.o.

1. Allgemeine Bestimmungen:

Diese Vorschriften definieren die Prinzipien des ordnungsgemäßen Managements des Videoüberwachungssystems bei UNISYSTEM Sp. z o.o., ul. Nowy Świat 36, 80-299 Gdańsk.

2. Definitionen:

  • Personal Data Controller (PDC) – UNISYSTEM Sp. z o.o. (auch als das Unternehmen bezeichnet), vertreten durch den Präsidenten des Vorstands. Der Personenbezogene Datenverantwortliche ist per Definition eine Behörde, Organisationseinheit, Einheit oder Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet und für den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich ist.
  • Überwachungssystemadministrator – eine Person, die mit der Wartung und Reparatur des Videoüberwachungssystems betraut ist, das Kameras und einen digitalen Videorekorder umfasst.
  • Personenbezogene Daten – alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Im Fall von Überwachung ist dies das Bild und die Art des Verhaltens.
  • Befugte Person – Eine Person mit persönlicher Genehmigung oder eine Einrichtung mit einer Datenverarbeitungsvereinbarung im Namen des Verantwortlichen im Bereich der Videoüberwachung.
  • Überwachter Bereich – Der Bereich, der vom Reichweite der Bildaufzeichnungsgeräte im Überwachungssystem abgedeckt wird.
  • Design des Videoüberwachungssystems – ein Dokument, das einen Plan für die Platzierung von Bildaufnahmekameras im Überwachungssystem enthält.
  • Video Surveillance System Management Manual – ein Dokument, das die Verwaltungsregeln definiert, einschließlich der Sicherheit, des Zugriffs und des Teilens von Aufnahmen aus dem Videoüberwachungssystem mit autorisierten Einrichtungen.

3. Zweck der Überwachung:

Wir führen Videoüberwachung bei UNISYSTEM Sp. z o.o. durch, um: a) die Sicherheit, Gesundheit und das Leben unserer Mitarbeiter, Mitarbeiter, Kunden, Auftragnehmer und sonstiger Personen auf dem vom Personendatenverantwortlichen überwachten Gelände zu gewährleisten, b) bewegliches und unbewegliches Eigentum auf dem vom Personendatenverantwortlichen überwachten Gelände zu sichern, einschließlich der Erkennung von Gesetzesverstößen, Diebstahl, Gewalt, Verwüstung und Vandalismus zu verhindern. c) Überwachung der Sicherheit von Mitarbeitern, Mitarbeitern, Kunden, Auftragnehmern und anderen Personen, die sich auf dem Gelände des UNISYSTEM Sp. z o.o.-Komplexes aufhalten.

4. Form der Überwachung:

Wir verwenden Videoüberwachung in Form von Kameras, die die Aufzeichnung von Bildern von Personen auf dem Gelände von UNISYSTEM Sp. z o.o. ermöglichen. Die Kameras des Überwachungssystems des Unternehmens befinden sich innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Sowohl der Außenbereich als auch die Räume, in denen die Kameras installiert sind, sind deutlich mit Piktogrammen und Informationsschildern gekennzeichnet. An allen Eingängen des überwachten Bereichs sind Piktogramme angebracht. Das überwachte Gebiet umfasst auch Teile des Unternehmenskomplexes, die von RIVERDI Sp. z o.o. gemietet und verwaltet werden. Der Umfang der Zusammenarbeit bezüglich der Verwaltung des Überwachungssystems und der gegenseitigen Verantwortung der Unternehmen wurde in einer entsprechenden Vereinbarung zwischen UNISYSTEM Sp. z o.o. und RIVERDI Sp. z o.o. festgelegt.

5. Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Der Umfang der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Bild des Überwachungsgeräts auf den komplexen Gebäuden des Unternehmens verarbeitet werden, umfasst: a) das Bild natürlicher Personen, b) das Verhalten von Personen, deren Bild vom Bildaufzeichnungsgerät aufgenommen wurde, c) Zeit und Ort des von der Videoüberwachung erfassten Ereignisses. d) die Kennzeichen eines Fahrzeugs, das in den Komplex einfährt, sowie des angrenzenden Bereichs an den von Videoüberwachung abgedeckten Gebäuden.

6. Überwachte Gebiete und ausgeschlossene Gebiete:

Das von Videoüberwachung abgedeckte Gebiet:

  • Manöverbereich, Parkzonen und Kommunikationswege rund um die Gebäude des Firmenkomplexes.
  • Treppen, Korridore und interne Kommunikationswege.
  • Produktions-, Beladen-, Entladen- und Lagerräume.
  • Packzonen.
  • Arbeitsplätze, die besondere Aufsicht erfordern. Von der Überwachung ausgeschlossene Gebiete:
  • Garderoben und Umkleideräume.
  • Räume, die für die Freizeit und Erholung der Mitarbeiter gedacht sind.
  • Hygienische und sanitäre Einrichtungen.

7. Aufbewahrungszeit und Teilen:

Bei UNISYSTEM Sp. z o.o. werden folgende Bedingungen für Speicherung und Teilen festgelegt: a. Videoüberwachungsaufnahmen werden ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, zu denen sie gesammelt wurden, und für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gelagert, gemäß Art. 114 des Gesetzes vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch (Journal of Laws of 1964, Nr. 16, Punkt 93), d. h. 90 Tage. b. Diese Frist kann um Fristen verlängert werden, die sich aus rechtlichen Verpflichtungen ergeben oder um die Rechte des personenbezogenen Datenverantwortlichen oder Dritter zu schützen, einschließlich zum Zweck der Verfolgung oder Verteidigung von Ansprüchen. Nach Ablauf der Erfassungs- und Bearbeitungsphase werden die gesammelten Daten dauerhaft vernichtet. c. Aufnahmen dürfen nur mit Einrichtungen geteilt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (auf schriftlicher Anfrage) personenbezogene Daten befugt sind, sowie mit autorisierten Mitarbeitern.

8. Datensicherheit in der Überwachung:

Um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der im Überwachungssystem erfassten Daten zu gewährleisten, werden Folgendes bereitgestellt: a. Implementierung geeigneter technischer Lösungen. b. Sicherung der Geräte und des Raums, in dem Daten gespeichert werden, gegen den Zugriff durch unbefugte Personen. c. Anwendung geeigneter physischer Sicherheitsmaßnahmen.

9. Rechte von Personen, deren Bild aufgezeichnet wurde:

Personen, deren Daten in durch Überwachung gewonnenen Materialien enthalten sind, haben das Recht auf: a) Zugang zu den Daten – im Rahmen von Art. 15 DSGVO – zu beantragen, b) die Berichtigung von Daten – im Rahmen von Art. 16 DSGVO – zu beantragen, c) die Löschung von Daten – im Rahmen von Art. 17 DSGVO – zu beantragen, d) Beantragung der Einschränkung der Bearbeitungstätigkeiten – im Rahmen des Rahmens von Art. 18 der DSGVO, e) Einspruch gegen die Datenverarbeitung – im Rahmen von Art. 21 der DSGVO, f) Datenportabilität, einschließlich des Erwerbs einer Kopie davon – im Rahmen von Art. 20 der DSGVO.

Die betroffene Person hat außerdem das Recht, eine Beschwerde über die Verarbeitung ihres Bildes beim Präsidenten des Personal Data Protection Office, ul. Stawki 2, 00-193 Warschau. All diese Rechte werden ausführlich in den Artikeln 15 bis 20 der DSGVO behandelt, deren Text unter folgenden Artikeln verfügbar ist:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L:2016:119:TOC

Wir beabsichtigen nicht, persönliche Daten, die vom Videoüberwachungssystem aufgezeichnet wurden, an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übertragen. Die aufgezeichneten Daten unterliegen keinem Profiling und werden nur im Falle eines Verstoßes oder eines vermuteten Verstoßes gegen das Gesetz oder die internen Vorschriften bei UNISYSTEM Sp. z o.o. oder im Zusammenhang mit einer eingereichten Beschwerde überprüft.

a) Art. 222 § 7 und 8 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (d. h. Journal of Laws of 2023, Punkt 1465, in der jeweils geänderten Fassung). b) Art. 6(1)(f) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverlauf sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzverordnung) (Amtblatt der Europäischen Union), L 119/1 vom 4. Mai 2016) – das rechtmäßige Interesse des personenbezogenen Datenverantwortlichen. c) Art. 6(1)(c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Austausch dieser Daten sowie Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzverordnung) (Amtsblatt der Europäischen Union), L 119/1 vom 4. Mai 2016) – die Verarbeitung ist notwendig, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, der dem Verantwortlichen personenbezogene Daten unterliegt.

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