Allgemeine Verkaufsbedingungen

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§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden “AGB”) definieren die Rechte und Pflichten der Parteien von Verträgen über den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, von denen der Verkäufer:
    Unisystem Sp. z o.o. mit Sitz in Danzig.
    Adresse: Nowy Swiat 36, 80-299 Gdansk
    Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragenim Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt beim Amtsgericht Gdańsk-Północ in Gdańsk, VII. Wirtschaftsabteilung bei KRS: 0000553097, NIP: 5842741076,
  2. Diese AGB sind Bestandteil der vom Verkäufer abgeschlossenen Kaufverträge und der vom Verkäufer abgegebenen Preisangebote und Gebote.
  3. Diese AGB gelten, wenn die andere Vertragspartei ein Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Ihre Anwendung auf einzelne (Verbraucher-)Verkäufe ist ausgeschlossen.
  4. Diese AGB schließen die Verwendung anderer Vertragsvorlagen (Allgemeine Vertragsbedingungen, Verkaufsbedingungen, Musterverträge, Vorschriften usw.) aus, die vom Käufer verwendet oder festgelegt wurden.
  5. Diese AGB gelten für den Verkauf von Waren, die der Verkäufer anderen Unternehmern anbietet, mit der Maßgabe, dass in einer Situation, in der die Parteien ihre Rechte und Pflichten in Form eines gesonderten schriftlichen Vertrags vereinbart haben, zuerst die Bestimmungen dieses schriftlichen Vertrags und die Bestimmungen der AVB gelten, soweit dies nicht im Vertrag geregelt ist.
  6. Mit der Aufgabe der Bestellung oder der Ausführung des Vertrags bestätigt der Käufer gleichzeitig die Kenntnis und Annahme dieser AGB. Steht der Käufer in ständiger Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer, so gilt die Annahme der AGB durch den Käufer für eine Bestellung als Annahme für alle anderen Bestellungen (Kaufverträge).
  7. Die Parteien erklären, dass die GTB alle Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung von Bestellungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer regeln und alle anderen Vorschriften, insbesondere die Allgemeinen Verkaufsbedingungen / Bestellungen des Käufers, nicht gelten.
  8. Vereinbarungen, Zusicherungen, Zusicherungen und Garantien, die von Mitarbeitern des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages oder der Abgabe eines Angebots mündlich abgegeben werden, sind unverbindlich.
  9. Der Käufer erklärt mit der Aufgabe einer Bestellung oder der Ausführung des Vertrages, dass er den Vertrag im Rahmen und im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit abschließt und die bestellte Ware im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Käufers steht.

§2 Definitionen

Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:

  1. Verkäufer – Unisystem Sp. z o.o. mit Sitz in Danzig, Adresse: Nowy Świat 36, 80-299 Gdańsk, Polen, KRS-Nr.: 0000553097, NIP: 5842741076.
  2. Käufer – eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht, und eine natürliche Person, die ein Geschäft betreibt und im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen einen Kauf tätigt.
  3. Parteien – Verkäufer und Käufer.
  4. Zahlungsdatum – ein Datum, das den Tag, den Monat und das Jahr darstellt und ein Hinweis auf den Tag ist, bis zu dem sich der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
  5. Waren – Produkte, Dienstleistungen und andere Konsum- und Produktionsgüter, die Gegenstand des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sind.
  6. Angebot – ein kommerzielles Angebot, in dem die Verkaufsbedingungen festgelegt sind, zu denen sich der Verkäufer verpflichtet, die Ware an den Käufer zu liefern. Etwaige Kataloge, Werbeprospekte, Preislisten, Anzeigen und Veröffentlichungen des Verkäufers stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
  7. Bestellung – ein Angebot zum Kauf von Waren, das vom Käufer schriftlich abgegeben wird, persönlich, per Post, Kurier oder E-Mail geliefert wird. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Verkäufer, um für die Parteien verbindlich zu werden.
  8. Bestätigung – die schriftliche oder per E-Mail versandte Erklärung des Verkäufers über die Annahme der Bestellung, die dem Käufer nach Erhalt der Bestellung vorgelegt wird, zusammen mit der Festlegung mindestens des Preises, des Gesamtwerts der bestellten Ware, des Ortes und der Bedingungen für die Lieferung/Abholung sowie der Zahlungsbedingungen.
  9. Pufferbestellung – eine Bestellung mit einem aufgeschobenen Abholtermin der Ware, die vom Verkäufer mit dem Käufer vereinbart wurde oder sich aus den Bestimmungen der GTS ergibt.
  10. Anruf – ein Anruf des Käufers an den Verkäufer, um die Waren, die unter den Pufferauftrag fallen, zu einem früheren Zeitpunkt als dem festgelegten Lieferplan oder dem maximalen Wareneingangsdatum zu liefern.
  11. Maximale Frist für die Annahme der Ware s – die Frist für die Annahme der Ware, die sich aus den GTB ergibt oder die der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart hat und vor deren Ablauf sich der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen.
  12. Kraft Majeure – bezeichnet ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt und insbesondere den Verkäufer, seine Subunternehmer oder Lieferanten betrifft und die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags verhindert. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien insbesondere, aber nicht ausschließlich, negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Verkäufers, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen: Krieg, terroristische Aktivitäten, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Unruhen oder Streiks, eine Handlung des Gewohnheitsrechts oder einzelne Rechtsakte, die gegen den Verkäufer gerichtet sind, tatsächliche oder rechtliche Handlungen öffentlicher oder lokaler Regierungsbehörden, Verweigerung, Verzögerung oder Widerruf einer Genehmigung über die Möglichkeit der Ausfuhr oder Einfuhr oder einer anderen Lizenz, die für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes erforderlich ist, Epidemien, Pandemien, epidemische Notstände.
  13. Der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche (im Folgenden Administrator) ist gemäß Art. 4 Abs. 7 der RODO-Verordnung die Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Verwalter der personenbezogenen Daten ist:
    Unisystem Sp. z o.o. mit Sitz in Danzig.
    Adresse: Nowy Swiat 36, 80-299 Gdansk.

§3 Vereinbarung

  1. Der Käufer kann Bestellungen schriftlich, auch elektronisch, aufgeben.
  2. Der Verkäufer unterbreitet dem Käufer ein Angebot schriftlich oder elektronisch (per E-Mail oder Brief).
  3. Die Bestellung ist für den Käufer ab dem Zeitpunkt des Eingangs beim Verkäufer verbindlich. Die Bestellung des Verkäufers ist nur dann verbindlich, wenn sie von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Verkäufers in dem von der Bestätigung abgedeckten Umfang bestätigt wird.
  4. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt mit dem Erhalt der Bestätigung beim Käufer zustande (im Sinne der AGB als “Vertrag” bezeichnet).
  5. Im Falle von Widersprüchen zwischen der vom Käufer abgegebenen Bestellung und dem Angebot des Verkäufers ist die Auftragsbestätigung verbindlich.
  6. Die Bestellung des Käufers sollte mindestens die folgenden Daten enthalten:
    • Das Unternehmen und der Sitz des Käufers – mit Angabe der genauen Adresse,
    • Steueridentifikationsnummer,
    • Angabe der Waren mit einem Handelsnamen oder einem alphanumerischen Symbol aus dem Angebot,
    • Menge der bestellten Ware,
    • Datum, Ort und Bedingungen für die Lieferung/Abholung der Waren,
    • Die Kontaktperson für die Ausführung der Bestellung auf der Seite des Käufers.
  7. Die mangelnde Reaktion des Verkäufers auf die eingereichte Bestellung oder die Änderung der Bestellung bedeutet keine stillschweigende Annahme der Bestellung. In diesem Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen den Verkäufer im Zusammenhang mit der gesendeten Bestellung.
  8. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, wenn mindestens einer der folgenden Gründe eintritt:
    • Einführung neuer funktionaler, organisatorischer oder technischer Lösungen durch den Verkäufer im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, die Gegenstand des Vertrags sind, oder deren Änderung;
    • Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen durch den Verkäufer, Änderung oder Stornierung des Angebots des Verkäufers an Produkten oder Dienstleistungen;
    • Änderungen des Umfangs, der Art und Weise oder der Form der Durchführung der Tätigkeiten des Verkäufers im Rahmen des Vertrags;
    • Einführung neuer Rechtsvorschriften oder Änderungen der bisher verbindlichen Vorschriften, die die Beziehungen der Parteien im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung regeln und Elemente regeln, die den Preis der Ware oder den Wert anderer Bestandteile des Vertrags beeinflussen;
    • Änderungen der Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder Änderungen der Marktbedingungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Verkäufers.
  9. Die vom Käufer zur Verfügung gestellten technischen Daten, einschließlich technischer Zeichnungen, können die Grundlage des Vertrags bilden, wenn sie vom Verkäufer akzeptiert werden.
  10. Die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten technischen Daten liegt beim Käufer. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sie technisch zu überprüfen und ist nicht verantwortlich für die Folgen einer fehlerhaften Bestellung durch den Käufer.

§4 Preis

  1. Der Preis für die vertragsgegenständlichen Waren wird jeweils im Angebot oder im Vertrag angegeben.
  2. Sofern nicht anders angegeben, werden die in Fremdwährung ausgedrückten Preise zum durchschnittlichen Wechselkurs der Polnischen Nationalbank am Tag vor Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung in PLN umgerechnet.
  3. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und werden um die fällige Mehrwertsteuer in Höhe und gemäß den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung geltenden Gesetze erhöht.
  4. Die Versandkosten kommen zu dem als Verkaufspreis fälligen Betrag hinzu und werden als separater Posten auf der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis innerhalb der Frist zu zahlen, die sich aus der vom Verkäufer ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung ergibt, es sei denn, aus den Bestimmungen des Angebots oder den Bestimmungen des Vertrags ergibt sich eine andere Frist.
  6. Der Zahlungstermin und die Zahlungsweise werden für jeden Käufer individuell vereinbart und begründen keine Ansprüche anderer Käufer.
  7. Die Zahlung des Preises erfolgt in Form einer Überweisung auf das vom Verkäufer auf der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebene Bankkonto oder in einer anderen Form, die im Angebot oder Vertrag vereinbart ist.
  8. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.
  9. Die Barzahlung gilt als erfolgt, wenn der Betrag an den Bevollmächtigten des Verkäufers oder im Falle der Nachnahme an den Spediteur überwiesen wird.

§5 Lieferbedingungen

  1. Standardmäßig ist die Lieferadresse die in der Bestellung angegebene Adresse des eingetragenen Sitzes des Käufers.
  2. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer elektronisch an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Käufers gesendet oder bei Freigabe der Ware in Papierform an die Ware angehängt werden kann.
  3. Mangels abweichender Vereinbarungen entscheidet der Verkäufer über die Wahl des Frachtführers.
  4. Das Eigentum an der Ware geht mit der vollständigen Zahlung des Preises für die Ware auf den Käufer über. Dieser Vorbehalt berechtigt den Käufer weder zur Rückgabe der gelieferten Ware noch beschränkt er den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Preises durch den Käufer.
  5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in der Bestätigung eine andere Menge und/oder ein anderes Fertigstellungsdatum der Bestellung anzugeben als in der Bestellung angegeben. Teillieferungen sind zulässig.
  6. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, geht das Risiko der Beschädigung und des Verlusts der Ware auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer gemäß den Bedingungen der INCOTERMS 2020 EXW den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den ersten Spediteur auf den Käufer über.
  7. Das in der Bestätigung angegebene Datum der Lieferung der Ware ist das Datum des Versands der Ware vom Standort des Verkäufers oder der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Käufer, abhängig von den zwischen den Parteien vereinbarten Lieferbedingungen.
  8. Die vom Verkäufer im Angebot, in der Antwort auf die Anfrage des Käufers oder in der Bestätigung der Bestellung angegebenen Termine sind geschätzte und für den Verkäufer unverbindliche Termine, die sich ändern können und über die der Verkäufer den Käufer in jedem Fall informiert.
  9. Der Verkäufer haftet nicht, soweit die nicht rechtzeitige Lieferung der Ware an den Käufer durch eine Verzögerung bei der Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten verursacht wird.
  10. Der Liefertermin kann sich ändern durch:
    • Aussetzung der Lieferung aus Gründen, die dem Käufer zuzurechnen sind, insbesondere:
      • Verzug des Käufers bei der Zahlung des Preises, Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer die für die Lieferung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen;
      • Die Handlungen höherer Gewalt.
        In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum des Auftretens solcher Umstände unter Berücksichtigung der Zeit, die der Verkäufer benötigt, um die Lieferung wieder aufzunehmen.
  11. In Ermangelung gegenteiliger Vereinbarungen erfolgt die Lieferung der Ware an den Käufer unverzüglich nach:
    • Bestätigung der Bestellung in Bezug auf die im Lager des Verkäufers verfügbaren Waren;
    • Herstellung oder Erhalt einer Warensendung durch den Verkäufer vom Lieferanten für Waren, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht im Lager des Verkäufers verfügbar sind.
  12. Die Lieferung von Pufferaufträgen erfolgt zu den Terminen, die in dem von den Parteien vereinbarten Zeitplan angegeben sind, spätestens jedoch bis zum Ablauf der maximalen Wareneingangsfrist.
  13. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist das maximale Datum für den Erhalt der Waren der Tag, der nach 6 Monaten nach folgendem Datum liegt:
    • Auftragsbestätigung in Bezug auf Waren, die am Tag der Auftragsbestätigung im Lager des Verkäufers verfügbar sind;
    • Herstellung oder Erhalt der Lieferung der Ware durch den Verkäufer vom Lieferanten für Waren, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht im Lager des Verkäufers verfügbar sind.
  14. Nach Ablauf der Höchstfrist für den Erhalt der Ware wird der Verkäufer den Käufer innerhalb von 7 Kalendertagen ab dem Datum der Vorladung zur Abholung der Ware auffordern, und im Falle eines unwirksamen Ablaufs der Frist kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers gemäß den Bedingungen der INCOTERMS 2020 EXW (Sitz des Verkäufers) an die Räumlichkeiten des Käufers oder an einen anderen Ort versenden, der sich aus der Bestellung ergibt.
  15. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware und die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer anzunehmen sowie die erforderlichen Versanddokumente zu unterzeichnen.
  16. Die Verweigerung oder der Verzug bei der Annahme der Waren hat keinen Einfluss auf die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, insbesondere auf das Eintreffen des Fälligkeitsdatums für die Zahlung.
  17. Wenn der Käufer den vereinbarten Liefertermin verlängert oder wenn die Ware nicht angenommen wird, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Transport- und Lagerkosten in Höhe von 0,1 % des Nettowertes der Bestellung für jeden angefangenen Tag der Lagerung in Rechnung zu stellen. Vorausgesetzt, dass die Lagerung auf Gefahr des Käufers erfolgt.
  18. Eine Abholung der Ware beim Verkäufer ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
  19. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge und Qualität zu überprüfen. Wenn Unstimmigkeiten oder Schäden festgestellt werden, sollte der Käufer:
    • Vermerken Sie diese Tatsache in dem Frachtbrief, der der Sendung beigefügt ist, bevor Sie ihn unterschreiben,
    • Erstellung eines Protokolls über Unstimmigkeiten, das vom Käufer und dem Spediteur oder Spediteur unterzeichnet ist,
    • innerhalb von 48 Stunden ab dem Datum des Erhalts der Ware eine Beschwerde per E-Mail an die folgende Adresse einreichen: [email protected] unter Angabe der folgenden Informationen:
      • Name und Adresse des Käufers,
      • Gegenstand der Beschwerde,
      • den Wert der von der Forderung erfassten Waren,
      • Rechnungsnummer und -datum der Umsatzsteuer,
      • Eine Kopie des mit dem Spediteur oder Spediteur unterzeichneten Protokolls über die Nichteinhaltung.
  20. Die Nichteinhaltung der in Ziffer 19 vorgeschriebenen Benachrichtigung gilt als vorbehaltlose Annahme der Waren.
  21. Die vorstehende Bestimmung 19 gilt nicht im Falle von Verkäufen mit der Möglichkeit der persönlichen Abholung – in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, sich zum Zeitpunkt der Abholung aus dem Lager des Verkäufers mit der Ware vertraut zu machen. Der Erhalt der Ware durch den Käufer aus dem Lager ist gleichbedeutend mit der Bestätigung des Käufers, dass weder die Verpackung noch die Ware beschädigt wurden und keine offensichtlichen Mängel aufwiesen.
  22. Beschädigte oder nicht konforme Waren können unter den Bedingungen dieser AGB nur in der Originalverpackung zurückgegeben werden, müssen vollständig sein und dürfen keine Gebrauchsspuren aufweisen. Die Rückgabe der Ware ist zulässig, nachdem die Rückgabebedingungen mit einem autorisierten Mitarbeiter des Verkäufers vereinbart wurden.
  23. Im Falle von Teillieferungen, die sich aus dem festgelegten Zeitplan oder den Aufrufen ergeben, hat der Verkäufer das Recht, die Menge der Waren, die von einer Lieferung abgedeckt werden, auf volle Pakete zu erhöhen. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware in der erhöhten Menge anzunehmen. Die Gesamtmenge der an den Käufer gelieferten Waren in Teillieferungen darf die Summe der Waren, die von allen offenen Bestellungen des Käufers abgedeckt sind, nicht überschreiten.
  24. Die Nichtzahlung des fälligen Betrags innerhalb der auf der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegebenen Frist berechtigt den Verkäufer, die Lieferung der Waren oder die Ausführung von Bestellungen einzustellen oder einzuschränken oder die Annahme neuer Bestellungen zu verweigern.
  25. Der Verkäufer kann die Ausführung einer neuen Bestellung durch einen Käufer, der mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist oder in Verzug ist, von der Vorauszahlung der neuen Bestellung abhängig machen.
  26. Die Aussetzung oder Einschränkung der Ausführung oder Annahme von Bestellungen durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die bereits bestellten Waren abzunehmen.
  27. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen.

§6 Ausführung von Pufferaufträgen

  1. Der Verkäufer gestattet die Abgabe von Pufferaufträgen.
  2. Voraussetzung für die Annahme eines Pufferauftrags zur Ausführung ist die Angabe des voraussichtlichen Lieferplans und des maximalen Abholdatums der Waren, die Gegenstand des Pufferauftrags sind.
  3. Sofern nicht anders angegeben, wird die maximale Frist für den Erhalt der Ware gemäß den in den AVB festgelegten Regeln festgelegt.
  4. Die Lieferung der Waren, die unter den Pufferauftrag fallen, erfolgt gemäß dem von den Parteien vereinbarten Zeitplan.
  5. Es ist zulässig, die Ware zu einem früheren Zeitpunkt zu liefern, als in dem Zeitplan auf der Grundlage des Aufrufs festgelegt.
  6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Aufforderung zur Lieferung der Ware innerhalb der angegebenen Frist als neue Bestellung zu betrachten, es sei denn, aus dem Inhalt dieser Aufforderung zur Lieferung der Ware geht hervor, dass es sich bei dieser Aufforderung um einen Pufferauftrag handelt.
  7. Im Falle mehrerer offener Buffer Orders führt der Verkäufer den Call immer ab der frühesten platzierten Buffer Order aus.
  8. Die Lieferung von Waren auf der Grundlage eines Abrufs kann aus mehreren Pufferaufträgen erfolgen.
  9. Der Verkäufer legt fest, dass die Ausführung der Bestellung zu einem früheren Zeitpunkt auf der Grundlage des Abrufs nur dann erfolgt, wenn der Bestand der Ware, die Gegenstand des Aufrufs ist, für die Lieferung ausreicht. Im Falle eines Warenbestands, der unter der durch den Abruf abgedeckten Menge liegt, kann der Verkäufer eine Teillieferung vornehmen.

§7 Regeln für Bestellungen ohne vorherige Bestellung von Mustern durch den Kunden

  1. Im Falle der Bestellung von Waren, die vom Verkäufer angeboten werden, ohne vorherige Bestellung von Mustern durch den Kunden, legt dieser Abschnitt die Regeln fest, die für solche Bestellungen gelten. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ab einem Bestellwert von 10 Stück.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Beschreibung der Ware und die technischen Spezifikationen, die auf der Website des Verkäufers oder in anderen vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien verfügbar sind, sorgfältig zu lesen.
  3. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, ohne zuvor Muster zu bestellen, verpflichtet er sich, die gesamte Bestellung anzunehmen, wenn die Ware gemäß der Beschreibung und den technischen Spezifikationen, die zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind, geliefert wird.
  4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne vorherige Bestellung von Mustern abzulehnen, wenn es sich um Waren mit besonderen technischen Anforderungen handelt oder wenn die Gefahr besteht, dass die Ware aufgrund fehlender Möglichkeit der vorherigen Einarbeitung nicht den Erwartungen des Kunden entspricht.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Preis für die bestellte Ware gemäß den in den AGB, den Bedingungen der Bestellung oder gegebenenfalls des Kaufvertrags festgelegten Bedingungen zu zahlen.
  6. Die Regelungen dieses Abschnitts berühren nicht die Rechte des Kunden aus der Gewährleistung oder der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag.

§8 Höhere Gewalt

  1. Der Verkäufer haftet nicht im Falle eines Verzugs aus dem Vertrag, wenn dieser durch höhere Gewalt verursacht wurde.
  2. Im Falle höherer Gewalt verlängert sich der Liefertermin entsprechend. In einem solchen Fall ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Ansprüche wegen verspäteter Lieferung geltend zu machen.

§9 Vertragsstrafen

Der Käufer zahlt dem Verkäufer eine Vertragsstrafe für den Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, in Höhe von 20 % des Preises zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den Käufer nicht davon, die tatsächlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag aus Gründen entstanden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

§10 Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Auswahl der Waren, ihre unsachgemäße Verwendung oder Verwendung entgegen ihrem Verwendungszweck oder den Betriebs- und Wartungsanweisungen verursacht werden, sowie für Schäden, deren Auftreten oder Ausmaß durch den Zustand und die Eigenschaften der Infrastruktur beeinflusst wurde, in der die Waren betrieben werden sollen/werden, insbesondere einschließlich derjenigen Bestandteile davon, mit denen die Waren in Verbindung gebracht werden sollen.
  2. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die nicht durch den Ausschluss abgedeckt sind, auf den tatsächlichen Schaden des Käufers beschränkt, und zwar in einem Betrag, der den Nettowert der Waren, die Gegenstand der Bestellung sind, nicht übersteigt. Gleichzeitig gilt die im vorstehenden Satz genannte Begrenzung nicht für Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden.
  3. Die Anwendbarkeit und die Folgen der Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren in den spezifischen Baulösungen des Käufers liegen in der Verantwortung des Käufers, auch wenn der Verkäufer als Berater oder Berater an der Vorbereitung der Konstruktion und des Endprodukts des Käufers beteiligt war.
  4. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Mängel an Waren, die vom Käufer unter Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren hergestellt wurden.
  5. Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich, die in der Bestellung oder in den dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten sind.
  6. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn oder andere Schäden, die dem Käufer infolge der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags entstehen.

§11 Gewährleistung

  1. Der Verkäufer gewährt eine Garantie von 12 Monaten auf die verkaufte Ware, gerechnet ab dem Datum der Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung für die Ware oder einen Teil der Ware (Ausstellung der Rechnung).
  2. Kommt der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit der Verzögerung. In diesem Fall beginnt die 12-monatige Gewährleistungsfrist mit dem Datum der ursprünglichen Abnahme der Waren oder dem Datum der maximalen Abnahme der Waren.
  3. Der Käufer ist nur dann berechtigt, seine Rechte aus der Gewährleistung geltend zu machen, wenn die Ware in Übereinstimmung mit ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch und in dem Umfang verwendet und gewartet wird, in dem sie den technischen Spezifikationen entspricht, die im Datenblatt oder in der Bedienungsanleitung der Ware enthalten sind.
  4. Von der Gewährleistung umfasst sind nur Mängel, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die ursprünglich an der verkauften Ware liegen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind, insbesondere auf Mängel, die sich aus folgenden Gründen ergeben: unsachgemäße Verwendung oder Anwendung der Ware, unsachgemäße Auswahl der Ware für die Verwendungsbedingungen, unsachgemäße Installation oder Wartung der Ware, Reparaturen oder Eingriffe des Käufers oder Dritter an den Ware, mechanische Beschädigung der Ware, höhere Gewalt.
  5. Der Käufer verliert die Gewährleistungsrechte für die Ware in folgenden Fällen:
    • Feststellung von Veränderungen an der Ware, insbesondere von Spuren von Eingriffen durch Unbefugte;
    • die Kennzeichnungen oder Etiketten des Herstellers zu entfernen oder sie in einer Weise zu beschädigen, die das Lesen ihres Inhalts erschwert.
  6. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund von Mängeln an der Ware und der Einleitung des Reklamationsverfahrens entstehen.
  7. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn aufgrund von Mängeln an der Ware und auch nicht auf den Ersatz von Schäden, die außerhalb der Ware entstehen.
  8. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf einen Gewährleistungsanspruch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Mitteilung über das Auftreten eines Mangels (Meldung) zu reagieren.
  9. Die Benachrichtigung muss per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: [email protected], unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage ab dem Datum der Entdeckung des Mangels, unter Androhung des Verfalls von Gewährleistungsrechten. Bewerbungen, die in anderer Form (z.B. telefonisch) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
  10. Als Voraussetzung für die Prüfung des Antrags muss der Käufer über eine Fotodokumentation verfügen, aus der Art und Umfang des Mangels hervorgehen, der zum Antrag geführt hat, und dem Verkäufer diese Unterlagen zur Verfügung stellen.
  11. Wenn die Ware an einen Dritten weiterverkauft oder so verwendet wird, dass sie nicht zerlegt werden kann, ohne die Ware zu beschädigen oder ihre Eigenschaften zu verändern, erlischt die Haftung des Verkäufers für offensichtliche Mängel der Ware oder deren Nichtbefolgung der Bestellung.
  12. Die Bewerbung wird so schnell wie möglich erkannt. Mit dem Vorbehalt, dass sich der Prozess des Erkennens der Anwendung aufgrund der Notwendigkeit einer möglichen Analyse der Komponenten direkt bei ihrem Hersteller verlängern kann.
  13. Wenn nach Ansicht des Verkäufers ein technisches Gutachten erforderlich ist, um Mängel festzustellen, wird der Verkäufer nach Einholung des entsprechenden Gutachtens zur Mangelhaftigkeit der Ware Stellung nehmen.
  14. Der Verkäufer erlaubt folgende Formen der Berücksichtigung des Antrags im Rahmen der Garantie:
    • Reparatur von Waren;
    • Ersatz der Ware durch eine neue;
    • Minderung des Preises oder Rückerstattung des gezahlten Preises.
  15. Der Verkäufer entscheidet, wie der Antrag bearbeitet wird.
  16. Im Falle einer offensichtlich unbegründeten Rüge gehen die durch die Bearbeitung dieser Rüge entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) zu Lasten des Käufers.

§12 Gewährleistung

Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel der Ware ist ausgeschlossen.

§ 13 DSGVO, Vertraulichkeit

  1. Der Verwalter Ihrer personenbezogenen Daten ist der Verkäufer, dessen Daten in § 1 dieser AGB angegeben sind.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, f RODO für Zwecke, die mit der Ausführung der Bestellung, dem Vertrag, der Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, der Führung von Buchhaltungsunterlagen und der Archivierung verbunden sind.
  3. Der Administrator verarbeitet personenbezogene Daten wie: Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unternehmen des Unternehmers, TIN, REGON oder andere Daten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
  4. Personenbezogene Daten werden für die Zeit verarbeitet, die für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist, und länger bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche und danach für die Zeit, die nach allgemein geltendem Recht vorgeschrieben ist.
  5. Personenbezogene Daten können an Dienstleister weitergegeben werden: Kurierunternehmen, Zahlungsunternehmen, Buchhaltungsunternehmen, juristische Gesellschaften, Banken, Postämter für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags.
  6. Der Verkäufer übermittelt keine personenbezogenen Daten in Drittländer, d.h. Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
  7. Die Bereitstellung von Daten ist freiwillig, aber die Nichtbereitstellung kann dazu führen, dass der Vertrag nicht abgeschlossen wird.
  8. Sie haben das Recht auf: Zugang, Information über die Zwecke, Mittel und Gründe für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Einschränkung, Widerspruch, Beschwerde bei PUODO. Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie sich per E-Mail oder Brief an den Administrator wenden. Alle Informationen erhalten Sie, indem Sie sich an den Administrator wenden.
  9. Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten, die ihr infolge des Abschlusses und der Ausführung des Vertrags in Bezug auf Mitarbeiter, Mitarbeiter, Mitarbeiter von gesetzlichen Vertretern, Vertreter und Agenten der anderen Partei zum Zwecke des Abschlusses und der Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
  10. Beide Parteien verpflichten sich, die von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, zu verarbeiten.
  11. Der Zweck der Datenverarbeitung ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
  12. Die übermittelten Daten können in Papier- und elektronischer Form verarbeitet werden.
  13. Der Käufer verpflichtet sich, die kaufmännischen und technischen Informationen, die er vom Verkäufer erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Das auf diese AGB anwendbare Recht ist polnisches Recht.
  2. Das für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung dieser AVB ergeben, zuständige Gericht ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht.
  3. Wenn Verträge und Einkaufsbedingungen in polnischer Sprache und in Fremdsprachen abgefasst sind, ist die verbindliche Sprache des Vertrags Polnisch. Im Falle von Unterschieden zwischen der polnischsprachigen Version des Vertrags und der ausländischen Version ist der Wortlaut der polnischen Version maßgebend.
  4. Die Gültigkeit früherer schriftlicher oder mündlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, die dem Vertrag oder diesen AVB widersprechen oder mit ihm unvereinbar sind, ist ausgeschlossen.
  5. Der Verkäufer übernimmt nur die in diesen AGB ausdrücklich zum Ausdruck gebrachten Verpflichtungen.
  6. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AVB bleiben die übrigen Bestimmungen der AVB und die aufgrund dieser ausgeführten Aufträge in Kraft. Die Parteien werden individuell Bestimmungen vereinbaren, die an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten.
  7. Alle Änderungen der GTB gelten als bestätigt, wenn der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Eingangs der GTB oder ihrer Veröffentlichung auf der Website https://unisystem.com einen schriftlichen Einwand zusendet. Für den einzelnen Auftrag gelten die GTB in der zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages gültigen Fassung. Unter der Voraussetzung, dass für die in § 11 der AGB festgelegte Gewährleistung die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Lieferung der Bestellung an den Käufer geltende Version der AGB gilt.
  8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer in Verweisen, auch auf der Website des Verkäufers und in seinen Marketingmaterialien, auf die Tatsache und den Umfang der Zusammenarbeit der Parteien, die Gegenstand des Vertrags ist, hinweisen kann. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer dem Verkäufer, seinen Namen zu verwenden, und gewährt dem Verkäufer eine territorial unbeschränkte, unbefristete, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Marke oder des Logos des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich auch, im Rahmen der Referenz die Kontaktinformationen der Person anzugeben, die für die Ausführung des Vertrags auf der Seite des Käufers verantwortlich war, um die Überprüfung der Referenz durch den potenziellen Auftragnehmer des Verkäufers zu ermöglichen.

Fassung vom 09.04.2024

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